General terms of delivery (German)

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Lieferbedingungen gelten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, fรผr alle Vertrรคge รผber Verkรคufe und Lieferungen der HWR-CHEMIE GmbH. Die nachstehenden Lieferbedingungen finden keine Anwendung, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
1.2 Diese allgemeinen Lieferbedingungen werden, soweit sie nicht bereits vorher vereinbart sind, mit dem Vertragsschluss Vertragsinhalt.
1.3 Allgemeine Geschรคftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht wirksam, wenn der Vertragspartner die Gรผltigkeit anderer Bedingungen in seinem Angebot oder in seiner Auftragsbestรคtigung ausdrรผcklich ausschlieรŸt. Aus der Annahme des Auftrages von Seiten HWR-CHEMIE GmbH kann nicht die Wirksamkeit anderer Bedingungen hergeleitet werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von HWR-CHEMIE GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Vertragspartner Produktbeschreibungen jeglicher Art von HWR-CHEMIE GmbH รผberlassen oder zugรคnglich gemacht wurden.
2.2 Die Bestellung des Vertragspartners gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn HWR-CHEMIE GmbH die Bestellung durch eine Auftragsbestรคtigung in Textform annimmt oder durch die Auslieferung oder Rechnungsstellung seitens HWR-CHEMIE GmbH.

3. Liefertermine

3.1 Von HWR-CHEMIE GmbH in Aussicht gestellte Lieferfristen und -termine gelten stets nur annรคhernd, es sei denn, sie sind im Einzelfall verbindlich vereinbart.
3.2 Sofern ein Liefertermin verbindlich vereinbart ist, gilt dies nur unter dem Vorbehalt der Eigenbelieferung von HWR-CHEMIE GmbH durch den eigenen Zulieferer.
Kann HWR-CHEMIE GmbH den verbindlich vereinbarten Liefertermin aufgrund fehlender Eigenbelieferung nicht einhalten, wird HWR-CHEMIE GmbH den Vertragspartner unverzรผglich informieren und einen neuen Liefertermin mitteilen. Ist dann erneut eine fristgerechte Lieferung nicht mรถglich, kann HWR-CHEMIE GmbH vom Vertrag zurรผcktreten.
3.3 Betriebsstรถrungen, Feuerschรคden, Krieg, Arbeitskrรคftemangel, Streik, behรถrdliche Verfรผgungen oder wesentliche Verรคnderungen in den Wรคhrungsverhรคltnissen oder sonstige Fรคlle hรถherer Gewalt, die die Herstellung oder den Versand vorรผbergehend behindern oder verhindern, befreien HWR- CHEMIE GmbH fรผr die Dauer der Stรถrung von der Verpflichtung zur Lieferung. Lieferfristen und -termine verschieben sich um die Dauer der Stรถrung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

4. Lieferungen

4.1 Erfรผllungsort fรผr die Lieferung ist der Sitz von HWR-CHEMIE GmbH.
4.2 Wird die Ware auf Verlangen des Kรคufers an einen von diesem benannten Bestimmungsort versandt, geht die Transportgefahr auch bei Lieferung “frachtfrei” in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner รผber, in dem HWR-CHEMIE GmbH die Ware dem Spediteur, dem Frachtfรผhrer oder dem sonst zur Ausfรผhrung des Transports bestimmten Dritten รผbergibt.
4.3 HWR-CHEMIE GmbH ist berechtigt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen. Transport- und sonstige Verpackungen nimmt HWR-CHEMIE GmbH nicht zurรผck, sie werden Eigentum des Vertragspartners.
4.4 HWR-CHEMIE GmbH ist berechtigt, im Auftrag und auf Kosten des Vertragspartners eine den Warenwert deckende Transportversicherung abzuschlieรŸen.
4.5 Soweit die Auslieferung durch eigenes Personal und/oder eigene Fahrzeuge erfolgt, geht die Transportgefahr mit dem Zeitpunkt des Verlassens der Ware des Werkes von HWR-CHEMIE GmbH auf den Kรคufer รผber.
4.6 HWR-CHEMIE GmbH ist zur Teillieferung und zur Festlegung der jeweiligen Menge berechtigt, es sei denn, es sind bestimmte Mengen vereinbart.

5. Preise

Es gelten die in der jeweiligen Preisliste von HWR-CHEMIE GmbH aufgefรผhrten Netto-Preise. Sie gelten ab Werk, zuzรผglich Fracht, Verpackung, Mehrwertsteuer, sonstiger รถffentlicher Abgaben und Gebรผhren und Zรถllen bei Auslandslieferungen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Kaufpreis ist fรคllig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto. MaรŸgeblich ist der Tag der Wertstellung auf dem Konto von HWR- CHEMIE GmbH.
6.2 Erfรผllungsort fรผr die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners ist Emmering.
6.3 Bei Wechseln und Schecks gilt erst die erfolgte Einlรถsung als Zahlung. Soweit HWR-CHEMIE GmbH Wechsel oder Akzepte als Zahlungsmittel annimmt, gehen die damit verbundenen Diskontspesen, Wechselstempel usw. zu Lasten des Vertragspartners.
6.4 Der Vertragspartner kommt ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. HWR-CHEMIE GmbH ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, Verzugszinsen in Hรถhe von 9 % รผber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, noch nicht fรคllige oder gestundete Forderungen fรคllig zu stellen und weitere Lieferungen sofort einzustellen. HWR-CHEMIE GmbH behรคlt sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

7. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

7.1 Der Vertragspartner darf gegen bestrittene oder nicht rechtskrรคftig festgestellte Forderungen von HWR-CHEMIE GmbH nicht aufrechnen.
7.2 Ein Zurรผckbehaltungsrecht, insbesondere bei Mรคngelrรผgen, ist nur zulรคssig, wenn und soweit Ansprรผche des Vertragspartners von HWR-CHEMIE GmbH anerkannt oder rechtskrรคftig festgestellt sind.
7.3 Forderungen einschlieรŸlich Mรคngelhaftungsansprรผche dรผrfen nur mit schriftlicher Zustimmung von HWR-CHEMIE GmbH abgetreten werden.
7.4 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch von HWR- CHEMIE GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfรคhigkeit des Kรคufers gefรคhrdet ist (z.B. Antrag auf Erรถffnung eines Insolvenzverfahrens), ist HWR-CHEMIE GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rรผcktritt vom Vertrag berechtigt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die verkauften Produkte bleiben bis zur Erfรผllung sรคmtlicher, auch kรผnftig entstehender Forderungen aus der Geschรคftsverbindung Eigentum von HWR- CHEMIE GmbH.
8.2 Eine Be- oder Verarbeitung der Produkte im ordnungsgemรครŸen Geschรคftsgang des Vertragspartners gilt als im Auftrag von HWR-CHEMIE GmbH vorgenommen. Erfolgt die Be- oder Verarbeitung mit Stoffen mehrerer Eigentรผmer oder รผbersteigt der Wert der verarbeiteten Sache den Wert der Vorbehaltsware, erwirbt HWR-CHEMIE GmbH Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhรคltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache.
8.3 Der Vertragspartner darf die im (Mit-)Eigentum von HWR-CHEMIE GmbH stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschรคftsbetriebes weiterverรคuรŸern, jedoch nicht an Dritte verpfรคnden oder zur Sicherheit รผbereignen.
Der Vertragspartner tritt schon jetzt die ihm aus dem VerรคuรŸerungsgeschรคft zustehenden Forderungen insgesamt oder in Hรถhe des etwaigen Miteigentumanteils von HWR-CHEMIE GmbH an diese ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Die abgetretenen Forderungen dรผrfen weder an Dritte verpfรคndet noch zur Sicherheit รผbereignet werden.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Vertragspartner neben HWR-CHEMIE GmbH ermรคchtigt. HWR-CHEMIE GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenรผber HWR-CHEMIE GmbH nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerรคt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Verlangen Auskunft รผber die Forderungen und Schuldner zu erteilen und sรคmtliche Unterlagen herauszugeben, die zur Geltendmachung der Forderungen erforderlich sind.
8.4 Tritt HWR-CHEMIE GmbH wegen Zahlungsverzug, oder wegen sonstiger schwerwiegender Vertragsverletzungen des Vertragspartners vom Vertrag zurรผck, ist dieser auf Verlangen verpflichtet, sรคmtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware, aber auch sรคmtliche Gegenstรคnde, an denen HWR- CHEMIE GmbH Miteigentum erworben hat, unverzรผglich auf seine Kosten an HWR-CHEMIE GmbH herauszugeben.
8.5 รœbersteigt der Wert der Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt die Forderungen von HWR-CHEMIE GmbH aus der Geschรคftsverbindung mit dem Vertragspartner insgesamt um mehr als 30 %, so wird HWR-CHEMIE GmbH auf Verlangen des Vertragspartners Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl erklรคren.

9. Mรคngelhaftung

9.1 Aussagen in der Werbung oder bei Verkaufsveranstaltungen stellen keine Beschaffenheitsangaben/-zusicherungen dar. MaรŸgeblich fรผr den Einsatz der Produkte und deren Eigenschaften sind einzig die mit den Produkten mitgelieferte oder auf dem Gebinde angebrachte Beschreibungen. Eine Mindest- Haltbarkeitsdauer wird nicht zugesichert.
9.2 Etwaige Beanstandungen mรผssen gegenรผber HWR-CHEMIE GmbH unverzรผglich nach Feststellung der Mรคngel, spรคtestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware, bei versteckten Mรคngeln unverzรผglich, spรคtestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zugegangen sein.
9.3 Die Mรคngelhaftung (Gewรคhrleistung) erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertragspartner rรคumt HWR-CHEMIE GmbH insgesamt zwei Nacherfรผllungsversuche ein. Ist die vom Vertragspartner gewรคhlte Art der Nacherfรผllung mit unverhรคltnismรครŸigen Kosten fรผr HWR-CHEMIE GmbH verbunden, steht es HWR-CHEMIE GmbH frei, die Art der Nacherfรผllung zu bestimmen. HWR-CHEMIE GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfรผllung davon abhรคngig zu machen, dass der Vertragspartner den fรคlligen Kaufpreis bezahlt. Der Vertragspartner ist im Gegenzug berechtigt, einen im Verhรคltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurรผckzuhalten.
9.4 Die Haftung von HWR-CHEMIE GmbH auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist gemรครŸ Ziff. 10 beschrรคnkt, im รœbrigen ausgeschlossen.
9.5 Die Gewรคhrleistungsfrist betrรคgt 1 Jahr ab Lieferung. Fรผr Ansprรผche aus dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschlieรŸlich die gesetzlichen Verjรคhrungsvorschriften.

10. Haftung

10.1 HWR-CHEMIE GmbH haftet nicht fรผr Schรคden, die entstehen, weil der Vertragspartner die Verwendungsbeschrรคnkungen der Produkte und die Sicherheitshinweise nicht sorgfรคltig beachtet hat. Die Produkte sind von Lebensmitteln getrennt zu verwahren und dรผrfen nicht in Kinderhรคnde gelangen.
10.2 Soweit nachstehend nicht anders geregelt ist, sind Schadensersatzansprรผche des Vertragspartners ausgeschlossen. HWR-CHEMIE GmbH haftet deshalb nicht fรผr Schรคden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet HWR-CHEMIE GmbH nicht fรผr den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermรถgensschรคden des Vertragspartners. Soweit die vertragliche Haftung von HWR-CHEMIE GmbH ausgeschlossen oder beschrรคnkt ist, gilt dies auch fรผr die persรถnliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfรผllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschrรคnkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlรคssigkeit der Leitungspersonen von HWR-CHEMIE GmbH beruht oder ein Personenschaden vorliegt oder wenn der Vertragspartner gesetzlich geregelte Ansprรผche aus Gefรคhrdungshaftung geltend macht.
Sofern HWR-CHEMIE GmbH fahrlรคssig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht fรผr Sachschรคden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschrรคnkt.
10.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Vertragspartner nur zurรผcktreten oder kรผndigen, wenn HWR-CHEMIE GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kรผndigungsrecht des Vertragspartners (etwa gemรครŸ ยงยง 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand, Rechtswahl Schriftform

11.1 Gerichtsstand fรผr sรคmtliche Streitigkeiten einschlieรŸlich Wechsel und Scheckklagen ist Fรผrstenfeldbruck.
11.2 Fรผr alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, ausschlieรŸlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Das einheitliche Gesetz รผber den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist nicht anwendbar.
11.3 Mรผndliche Nebenabreden bedรผrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestรคtigung durch HWR-CHEMIE GmbH.
11.4 Soweit der Vertrag Regelungslรผcken enthรคlt, gelten zur Ausfรผllung dieser Lรผcken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Lieferbedingungen vereinbart hรคtte, wenn sie die Regelungslรผcke gekannt hรคtten.

(Stand: Januar 2015)