Der Arbeitsplatzgrenzwert ist die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft, die am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung eines 8-stündigen Arbeitstages und einer 40-stündigen Arbeitswoche die Gesundheit des Beschäftigten nicht beeinträchtigt.