Mit Ausnahme der halogenierten Kohlenwasserstoffe (CKW und FCKW) sind alle organischen Lösungsmittel brennbar. Die niedrigste Temperatur, bei der das Dampf-Luft-Gemisch über dem Lösungsmittel durch Fremdzündung (Streichholz, Zigarette) entflammt werden kann, wird als Flammpunkt bezeichnet. Brennbare Flüssigkeiten werden in unterschiedliche Gefahrenklassen eingeteilt: Hochentzündlich = Flammpunkt unter 0 °C, Leichtentzündlich = Flammpunkt unter 21 °C, Entzündlich = Flammpunkt 21-55 °C. Lösemittel mit Flammpunkt über 55 °C gelten nicht als Gefahrstoff.